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   BSG, 01.04.2022 - B 7/14 AS 78/21 BH   

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https://dejure.org/2022,15636
BSG, 01.04.2022 - B 7/14 AS 78/21 BH (https://dejure.org/2022,15636)
BSG, Entscheidung vom 01.04.2022 - B 7/14 AS 78/21 BH (https://dejure.org/2022,15636)
BSG, Entscheidung vom 01. April 2022 - B 7/14 AS 78/21 BH (https://dejure.org/2022,15636)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.06.2021 - B 4 AS 76/20 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftskosten -

    Auszug aus BSG, 01.04.2022 - B 7/14 AS 78/21 BH
    Soweit die Klägerin wegen zu berücksichtigender Beiträge zu einer privaten Haftpflichtversicherung die Divergenz eines in der Entscheidung des LSG aufgestellten tragenden Rechtssatzes im Vergleich zur Entscheidung des BSG vom 30.6.2021 (B 4 AS 76/20 R - vorgesehen für SozR 4-4200 § 22 Nr. 116) geltend macht, ist nichts dafür ersichtlich, dass ein zugelassener Prozessbevollmächtigter in der Lage sein könnte, die Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich zu begründen.

    Diese Anforderung ist im Urteil des BSG vom 30.6.2021 (B 4 AS 76/20 R - RdNr 15, vorgesehen für SozR 4-4200 § 22 Nr. 116) aufgestellt worden.

  • BSG, 01.04.2022 - B 7/14 AS 77/21 BH

    Parallelentscheidung zu BSG B 7/14 AS 93/21 BH v. 01.04.2022

    Auszug aus BSG, 01.04.2022 - B 7/14 AS 78/21 BH
    Anhaltspunkte für eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Rechtssache, wie sie der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ) erfordert, sind im Hinblick auf das Verfahren, in dem die Klägerin beim LSG die Übernahme von Einlagerungskosten für ihre Möbel von August 2019 bis Januar 2020 ( B 7/14 AS 77/21 BH: Februar bis Juli 2019; B 7/14 AS 93/21 BH: Februar 2020 bis Juli 2020; B 7/14 AS 92/21 BH: August 2020 bis Juli 2021) und des Beitrags zu einer privaten Haftpflichtversicherung in Höhe von 70, 51 Euro beantragt hat und nunmehr zusätzlich geltend macht, die Einlagerungskosten seien durch das beklagte Jobcenter bis zu ihrem Einzug in eine neue Unterkunft Ende Dezember 2021 zu tragen, nicht gegeben.

    Ausweislich der - im Verfahren L 15 AS 164/20 ( B 7/14 AS 77/21 BH) erfolgten - Ausführungen hat das LSG eine wirksame mietvertragliche Verpflichtung der Klägerin zum Abschluss einer solchen Versicherung verneint.

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 1/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übergangswohnheim bzw

    Auszug aus BSG, 01.04.2022 - B 7/14 AS 78/21 BH
    Insoweit ist bereits grundsätzlich geklärt, dass die angemessenen Kosten einer Einlagerung Teil der Unterkunftskosten sein können, wenn es wegen der Größe der konkreten Unterkunft erforderlich ist, vorübergehend nicht benötigten, angemessenen Hausrat und persönliche Gegenstände anderweitig unterzubringen (vgl BSG vom 16.12.2008 - B 4 AS 1/08 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 14 RdNr 12 ff) .
  • BSG, 13.02.2019 - B 14 AS 220/18 B

    Übernahme von Einlagerungskosten als Aufwendungen der Unterkunft

    Auszug aus BSG, 01.04.2022 - B 7/14 AS 78/21 BH
    Welche Anforderungen an den Nachweis dieser Voraussetzungen zu stellen sind, ist Frage des Einzelfalls und einer verallgemeinerungsfähigen grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (so schon BSG vom 13.2.2019 - B 14 AS 220/18 B - juris) .
  • BSG, 01.04.2022 - B 7/14 AS 92/21 BH

    Parallelentscheidung zu BSG B 7/14 AS 93/21 BH v. 01.04.2022

    Auszug aus BSG, 01.04.2022 - B 7/14 AS 78/21 BH
    Anhaltspunkte für eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Rechtssache, wie sie der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ) erfordert, sind im Hinblick auf das Verfahren, in dem die Klägerin beim LSG die Übernahme von Einlagerungskosten für ihre Möbel von August 2019 bis Januar 2020 ( B 7/14 AS 77/21 BH: Februar bis Juli 2019; B 7/14 AS 93/21 BH: Februar 2020 bis Juli 2020; B 7/14 AS 92/21 BH: August 2020 bis Juli 2021) und des Beitrags zu einer privaten Haftpflichtversicherung in Höhe von 70, 51 Euro beantragt hat und nunmehr zusätzlich geltend macht, die Einlagerungskosten seien durch das beklagte Jobcenter bis zu ihrem Einzug in eine neue Unterkunft Ende Dezember 2021 zu tragen, nicht gegeben.
  • BSG, 01.04.2022 - B 7/14 AS 93/21 BH

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Übernahme von Einlagerungskosten für

    Auszug aus BSG, 01.04.2022 - B 7/14 AS 78/21 BH
    Anhaltspunkte für eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Rechtssache, wie sie der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ) erfordert, sind im Hinblick auf das Verfahren, in dem die Klägerin beim LSG die Übernahme von Einlagerungskosten für ihre Möbel von August 2019 bis Januar 2020 ( B 7/14 AS 77/21 BH: Februar bis Juli 2019; B 7/14 AS 93/21 BH: Februar 2020 bis Juli 2020; B 7/14 AS 92/21 BH: August 2020 bis Juli 2021) und des Beitrags zu einer privaten Haftpflichtversicherung in Höhe von 70, 51 Euro beantragt hat und nunmehr zusätzlich geltend macht, die Einlagerungskosten seien durch das beklagte Jobcenter bis zu ihrem Einzug in eine neue Unterkunft Ende Dezember 2021 zu tragen, nicht gegeben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2020 - L 15 AS 166/20
    Auszug aus BSG, 01.04.2022 - B 7/14 AS 78/21 BH
    Der Antrag der Klägerin, ihr zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 19. Oktober 2021 - L 15 AS 166/20 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt S, M, beizuordnen, wird abgelehnt.
  • BSG, 01.04.2022 - B 7/14 AS 92/21 BH

    Parallelentscheidung zu BSG B 7/14 AS 93/21 BH v. 01.04.2022

    Anhaltspunkte für eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Rechtssache, wie sie der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ) erfordert, sind im Hinblick auf das Verfahren, in dem die Klägerin beim LSG die Übernahme von Einlagerungskosten für ihre Möbel von August 2020 bis Juli 2021 ( B 7/14 AS 77/21 BH: Februar bis Juli 2019; B 7/14 AS 78/21 BH: August 2019 bis Januar 2020; B 7/14 AS 93/21 BH: Februar 2020 bis Juli 2020; B 7/14 AS 92/21 BH: August 2020 bis Juli 2021) beantragt hat und nunmehr zusätzlich geltend macht, diese Kosten seien durch das beklagte Jobcenter bis zu ihrem Einzug in eine neue Unterkunft Ende Dezember 2021 zu tragen sowie vorbringt, es seien Aufwendungen für eine private Haftpflichtversicherung zu übernehmen, nicht gegeben.
  • BSG, 01.04.2022 - B 7/14 AS 93/21 BH

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Übernahme von Einlagerungskosten für

    Anhaltspunkte für eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Rechtssache, wie sie der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ) erfordert, sind im Hinblick auf das Verfahren, in dem die Klägerin beim LSG die Übernahme von Einlagerungskosten für ihre Möbel von Februar bis Juli 2020 ( B 7/14 AS 77/21 BH: Februar bis Juli 2019; B 7/14 AS 78/21 BH: August 2019 bis Januar 2020; B 7/14 AS 92/21 BH: August 2020 bis Juli 2021) beantragt hat und nunmehr zusätzlich geltend macht, diese Kosten seien durch das beklagte Jobcenter bis zu ihrem Einzug in eine neue Unterkunft Ende Dezember 2021 zu tragen sowie vorbringt, es seien Aufwendungen für eine private Haftpflichtversicherung zu übernehmen, nicht gegeben.
  • BSG, 01.04.2022 - B 7/14 AS 77/21 BH

    Parallelentscheidung zu BSG B 7/14 AS 93/21 BH v. 01.04.2022

    Anhaltspunkte für eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Rechtssache, wie sie der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ) erfordert, sind im Hinblick auf das Verfahren, in dem die Klägerin beim LSG die Übernahme von Einlagerungskosten für ihre Möbel von Februar bis Juli 2019 ( B 7/14 AS 78/21 BH: August 2019 bis Januar 2020; B 7/14 AS 93/21 BH: Februar 2020 bis Juli 2020; B 7/14 AS 92/21 BH: August 2020 bis Juli 2021) beantragt hat und nunmehr zusätzlich geltend macht, diese Kosten seien durch das beklagte Jobcenter bis zu ihrem Einzug in eine neue Unterkunft Ende Dezember 2021 zu tragen sowie vorbringt, es seien Aufwendungen für eine private Haftpflichtversicherung zu übernehmen, nicht gegeben.
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